Landgraf Georg von Hessen bekundet, dass er Eberhard, Reinhard und Hans Walter von Gemmingen, Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen des Älteren, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen belehnt hat, und statt der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, die von Eberhard dem Älteren und dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgrafen Philipp von Hessen zu Lehen aufgetragen worden waren, mit einem jährlichen Zins in Höhe von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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