Papst Clemens X. gewährt [Bernhard Gustav Graf von Baden-Durlach, Abt von Fulda, Kardinal,] in einem Motu proprio das Recht, ihm reservierte und ü...
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1928
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1671-1680
1672 Juli 21
Kopie, Papier, Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem sub annulo piscatoris die 21 Iulii 1672 pontificatus nostri anno tertio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens X. gewährt [Bernhard Gustav Graf von Baden-Durlach, Abt von Fulda, Kardinal,] in einem Motu proprio das Recht, ihm reservierte und übertragene Benefizien und Pensionen im Wert von 1000 Schilden (mille scutorum) unter Beachtung der Form gemäß den Bestimmungen Urbans VIII. über die Beschneidung von Exzessen bei Pensionen an beliebige geistliche Personen zu übertragen; die Übertragung kann auch vor einem Notar und Zeugen geschehen. Die Bischöfe von Ostia (Hostiensis) [Francesco Barberini, seniore (1666-1679)] und Porto-Santa Rufina (Portuensis) [Francesco Maria Brancaccio (1671-1675)] und der Generalauditor der Rota werden -, gemeinsam oder zwei oder einer von diesen, oder durch dritte - zu Konservatoren des Kardinals oder seiner Erben (donatarios, legatarios, heredes et successores tuos) eingesetzt; sie haben das Recht, auch mehrfach mit Kirchenstrafen für den Schutz der Rechte zu sorgen und die weltliche Gewalt zu Hilfe zu rufen; gemäß den Bestimmungen Bonifatius VIII. und der allgemeinen Konzilien, insbesondere des letzten [5.] Laterankonzils sollen Gerichtsorte nicht mehr als zwei oder drei Tagesreisen entfernt angesetzt werden; auf weitere Bestimmungen über Konsistorialbenefizien wird hingewiesen. Die Befugnisse des Kardinals können nur ausdrücklich, nicht jedoch durch Generalklauseln eingeschränkt werden. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Circumspectionis tua in nos. Beglaubigungsvermerk des Johann Peter (Petrus) Rabich aus Fulda, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität, von 1674 April 25. Siegelankündigung. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens X. gewährt [Bernhard Gustav Graf von Baden-Durlach, Abt von Fulda, Kardinal,] in einem Motu proprio das Recht, ihm reservierte und übertragene Benefizien und Pensionen im Wert von 1000 Schilden (mille scutorum) unter Beachtung der Form gemäß den Bestimmungen Urbans VIII. über die Beschneidung von Exzessen bei Pensionen an beliebige geistliche Personen zu übertragen; die Übertragung kann auch vor einem Notar und Zeugen geschehen. Die Bischöfe von Ostia (Hostiensis) [Francesco Barberini, seniore (1666-1679)] und Porto-Santa Rufina (Portuensis) [Francesco Maria Brancaccio (1671-1675)] und der Generalauditor der Rota werden -, gemeinsam oder zwei oder einer von diesen, oder durch dritte - zu Konservatoren des Kardinals oder seiner Erben (donatarios, legatarios, heredes et successores tuos) eingesetzt; sie haben das Recht, auch mehrfach mit Kirchenstrafen für den Schutz der Rechte zu sorgen und die weltliche Gewalt zu Hilfe zu rufen; gemäß den Bestimmungen Bonifatius VIII. und der allgemeinen Konzilien, insbesondere des letzten [5.] Laterankonzils sollen Gerichtsorte nicht mehr als zwei oder drei Tagesreisen entfernt angesetzt werden; auf weitere Bestimmungen über Konsistorialbenefizien wird hingewiesen. Die Befugnisse des Kardinals können nur ausdrücklich, nicht jedoch durch Generalklauseln eingeschränkt werden. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Circumspectionis tua in nos. Beglaubigungsvermerk des Johann Peter (Petrus) Rabich aus Fulda, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität, von 1674 April 25. Siegelankündigung. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1...
Die Urkunde wurde dem Bestand StaM Best. 94, Nr. 1040, f. 11-14, entnommen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.04.2025, 03:25 MESZ
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