Mainz, 1571.07.23. Vor Dietrich Selbach, einem weltlichen Richter zu Mainz, verkaufen Herr Peter Bickel und seine Ehefrau Elisabetha Wilhelm Eulner und dessen Ehefrau Elisabeth zu Erbe eine freieigene Behausung gen. Himmel und Höll(e) (Angrenzer: die Käufer und Hans Wendel, Korber), gegenüber dem Lederhaus. Dem Käufer steht der halbe Brunnen, der, in der gemeinen Mauer, an Hans Wendel Korber grenzt, ferner ein steinerner Giebel mit etlichen Fenstern allein zu; doch sollen alle Fenster, die in den Hof der Verkäufer schauen, zugemauert, ferner ein Loch mit Eisenzwacken eingefasst werden, damit Brunnen- und Abwässer und alles, was sonst von Konrad Rodenberg(er)s Haus an Traufwasser fällt, einfliessen möge. Kaufsumme 1700 fl. (zu je 15 Batzen), davon 600 fl. bar; der Rest ist nach Jahresfrist zu erlegen. Zeugen: Herr Franz Behem, Hausmeister, Barthel Hack und Konrad Rodenberger. S. des Richters. "Gescheen den sechs und zwantzigsten tag Juni anno tausent fünfhundert und siebenzig (1570 Juni 26)". Mit Eid besagt vor Kilian Eler, Dr. der Rechte und Schultheiß, Martin Weidman, Magister Johann Carben und Dietrich Selbach, Richtern. (4) S. Schultheiß und Richter. "Gescheen den drey unnd zwanzigsten tag July anno tausent fünf hundert siebenzig unnd eins".
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Mainz, 1571.07.23. Vor Dietrich Selbach, einem weltlichen Richter zu Mainz, verkaufen Herr Peter Bickel und seine Ehefrau Elisabetha Wilhelm Eulner und dessen Ehefrau Elisabeth zu Erbe eine freieigene Behausung gen. Himmel und Höll(e) (Angrenzer: die Käufer und Hans Wendel, Korber), gegenüber dem Lederhaus. Dem Käufer steht der halbe Brunnen, der, in der gemeinen Mauer, an Hans Wendel Korber grenzt, ferner ein steinerner Giebel mit etlichen Fenstern allein zu; doch sollen alle Fenster, die in den Hof der Verkäufer schauen, zugemauert, ferner ein Loch mit Eisenzwacken eingefasst werden, damit Brunnen- und Abwässer und alles, was sonst von Konrad Rodenberg(er)s Haus an Traufwasser fällt, einfliessen möge. Kaufsumme 1700 fl. (zu je 15 Batzen), davon 600 fl. bar; der Rest ist nach Jahresfrist zu erlegen. Zeugen: Herr Franz Behem, Hausmeister, Barthel Hack und Konrad Rodenberger. S. des Richters. "Gescheen den sechs und zwantzigsten tag Juni anno tausent fünfhundert und siebenzig (1570 Juni 26)". Mit Eid besagt vor Kilian Eler, Dr. der Rechte und Schultheiß, Martin Weidman, Magister Johann Carben und Dietrich Selbach, Richtern. (4) S. Schultheiß und Richter. "Gescheen den drey unnd zwanzigsten tag July anno tausent fünf hundert siebenzig unnd eins".
U / 1571 Juli 23 (in 21 / 20)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
23.07.1571
Mainz
Kop. (Pap.) des 18. Jh., beglaubigt von Bock, Vizedomamtsregistrator und Stadtunterbauamtsaktuar.
Urkunden
In 021 / 0020.
Behem, Franz
Bickel, Elisabetha
Bickel, Peter
Bock, ...
Carben, Johann
Eler, Kilian
Eulner, Elisabeth
Eulner, Wilhelm
Hack, Barthel
Rodenberg(er), Konrad
Rodenberg(er), Konrad
Selbach, Dietrich
Weidman, Martin
Wendel, Hand
Mainz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ