(5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
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(1) 0014
Wismar A 5 (W A 1 n. 5)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1700) 22.12.1706 - 12.12.1708
Kläger: (2) Witwe des Dr. Friedrich Anthoni, Advokat und Prokurator am Tribunal zu Wismar
Beklagter: (3) Leutnant Daniel Hauschildt zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: (4) Kl.: Dr. David Gerdes (A & P), Dr. Petrus Corswant (A 1708) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P), Dr. Matthias Jacob Fischer (A seit 13.12.1707), Dr. Joachim Köckert (P seit 13.12.1707)
Fallbeschreibung: Dr. Anthoni hat Bekl. in dessen Prozessen vor dem Tribunal als Prokurator vertreten, Teile des Honorars stehen aber noch aus und sind trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt worden, weshalb Kl.in um ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Zahlung der 69 Rtlr 4 s bittet und dieses am 23.12.1706 erhält. Am 22.03. weist Bekl. die Forderung zurück und erbittet 4wöchige Fristverlängerung zur Sammlung der Beweise, die er am 23.03. erhält. Am 24.09. erbittet Kl.in ein Mandat an den Executor von Santen zur Eintreibung des Geldes, sie erhält am 27.09. ein Mandat sine clausula zur Bezahlung binnen 6 Wochen an Bekl. Am 13.12. teilt dieser mit, er habe das Honorar Anthonis bereits an seinen Anwalt Dr. Hercules bezahlt und fordert Kl.in auf, sich an diesen zu wenden. Das Tribunal fordert Kl.in am 14.12. zur Antwort auf, diese besteht am 29.12.1707 auf ihrer Forderung, woraufhin das Tribunal Bekl. am 09.01.1708 eine 6wöchige Zahlungsfrist setzt. Am 17.04. erklärt Bekl. seine Zahlungsunfähigkeit und bittet, ihn mit der angedrohten Vollstreckung zu verschonen. Er bittet, Kl.in an einen seiner Schuldner zu verweisen oder die Zahlung solange zu befristen, bis er von diesen sein Geld erhalten habe. Das Tribunal fordert am 30.04. eine Erklärung der Kl.in., die am 14.06. auf der Vollstreckung ihrer Forderungen beharrt. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 19.06. zur Erwiderung mit, der am 18.08. seine Zahlungsunfähigkeit beteuert und um Zahlungsaufschub bittet. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 01.09., am 03.12. erbittet Kl.in die Vollstreckung ihrer Forderung von 78 Rtlr 5 s und Beschlagnahme der bei der Stralsunder Kammer stehenden Gelder des N N Hartmann, auf die Bekl. Anspruch erhebt. Das Tribunal weist die Kammer am 11.12.1708 entsprechend an.
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1706-1708
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellungen in den Tribunalsprozessen des Bekl. vs, die Witwe des Generals Ahrensdorf in pcto restierender Kaufgelder wegen des Gutes Dolgen 1701-1705, vs. die Universität Greifswald in pcto evictionis 1696-1704; von Tribunalsbote Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.02.1707; Kostenaufstellung der Kl.in vom 24.09.1707, 03.12.1708; Quittung des J.C. Hercules vom 01.07.1700
Beklagter: (3) Leutnant Daniel Hauschildt zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: (4) Kl.: Dr. David Gerdes (A & P), Dr. Petrus Corswant (A 1708) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P), Dr. Matthias Jacob Fischer (A seit 13.12.1707), Dr. Joachim Köckert (P seit 13.12.1707)
Fallbeschreibung: Dr. Anthoni hat Bekl. in dessen Prozessen vor dem Tribunal als Prokurator vertreten, Teile des Honorars stehen aber noch aus und sind trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt worden, weshalb Kl.in um ein entsprechendes Mandat an Bekl. zur Zahlung der 69 Rtlr 4 s bittet und dieses am 23.12.1706 erhält. Am 22.03. weist Bekl. die Forderung zurück und erbittet 4wöchige Fristverlängerung zur Sammlung der Beweise, die er am 23.03. erhält. Am 24.09. erbittet Kl.in ein Mandat an den Executor von Santen zur Eintreibung des Geldes, sie erhält am 27.09. ein Mandat sine clausula zur Bezahlung binnen 6 Wochen an Bekl. Am 13.12. teilt dieser mit, er habe das Honorar Anthonis bereits an seinen Anwalt Dr. Hercules bezahlt und fordert Kl.in auf, sich an diesen zu wenden. Das Tribunal fordert Kl.in am 14.12. zur Antwort auf, diese besteht am 29.12.1707 auf ihrer Forderung, woraufhin das Tribunal Bekl. am 09.01.1708 eine 6wöchige Zahlungsfrist setzt. Am 17.04. erklärt Bekl. seine Zahlungsunfähigkeit und bittet, ihn mit der angedrohten Vollstreckung zu verschonen. Er bittet, Kl.in an einen seiner Schuldner zu verweisen oder die Zahlung solange zu befristen, bis er von diesen sein Geld erhalten habe. Das Tribunal fordert am 30.04. eine Erklärung der Kl.in., die am 14.06. auf der Vollstreckung ihrer Forderungen beharrt. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 19.06. zur Erwiderung mit, der am 18.08. seine Zahlungsunfähigkeit beteuert und um Zahlungsaufschub bittet. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 01.09., am 03.12. erbittet Kl.in die Vollstreckung ihrer Forderung von 78 Rtlr 5 s und Beschlagnahme der bei der Stralsunder Kammer stehenden Gelder des N N Hartmann, auf die Bekl. Anspruch erhebt. Das Tribunal weist die Kammer am 11.12.1708 entsprechend an.
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1706-1708
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellungen in den Tribunalsprozessen des Bekl. vs, die Witwe des Generals Ahrensdorf in pcto restierender Kaufgelder wegen des Gutes Dolgen 1701-1705, vs. die Universität Greifswald in pcto evictionis 1696-1704; von Tribunalsbote Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.02.1707; Kostenaufstellung der Kl.in vom 24.09.1707, 03.12.1708; Quittung des J.C. Hercules vom 01.07.1700
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ