Michel Baier zu Ingstetten, wegen Jagdvergehen gef., jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten und angesichts seiner armen Frau und Kinder mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Urach 15 fl Strafe zu bezahlen und eine Bürgschaft von 50 fl zu leisten, sich fortan allen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel der Obrigkeit anzuzeigen, schwört U. und verspricht eidlich, dem nachzukommen. Er stellt Martin Maier von Gruorn als Bürgen, der sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichtet, ihn auf Erfordern binnen 14 Tagen zu überantworten, andernfalls die gen. 50 fl zu bezahlen, und sein Hab und Gut zum Unterpfand einsetzt.