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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte
1750-1980
Erschließungszustand, Umfang: Findbuch und Datenbank (2008)
2 lfm
Vorwort: Auf der Grundlage des Gesetzes vom 26.07.1897 wurden im April 1900 in allen deutschen Ländern Handwerkskammern errichtet. Nach der von dem ehem. Preußischen Minister für Handel und Gewerbe unter dem 18.08.1899 erlassenen Satzung erstreckte sich der Bezirk der "Handwerkskammer zu Altona" auf: Altona-Stadt, Pinneberg, Steinburg, Rendsburg, Kiel-Stadt und Land, Neumünster-Stadt, Plön, Oldenburg, Segeberg, Storman, Wandsbek-Stadt, Hzgt. Lauenburg und Fürstentum Lübeck. Für das Fürstentum Lübeck wurde eine Abteilung der Kammer mit dem Sitz in Eutin errichtet.
Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fielen der Stadtkreis Lübeck und die früheren lübeckischen Gebiete an die Provinz Schleswig-Holstein, die Stadt Altona gehörte nunmehr zu Groß-Hamburg. Eine Verlegung des Kammersitzes wurde erforderlich. Mit Wirkung vom 01.04.1937 verlegte man den Sitz der Kammer nach Lübeck und sie erhielt den Namen "Handwerkskammer Lübeck". Ihr Bezirk erstreckte sich auf die Stadtkreise Lübeck, Kiel und Neumünster und auf die Landkreise Eutin, Hzgt. Lauenburg, Oldenburg, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg und Storman.
(Weitere Informationen zur Geschichte in: "Handwerk zwischen Elbe und Ostsee, Lübeck 1950; im Bestand zu finden unter Signatur 108)
Nachstehende Informationen sind dem Internet-Auftritt der Handwerkskammer Lübeck, Stand 08.04.2008, entnommen:
Die Handwerkskammer Lübeck ist die Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks im südlichen Teil von Schleswig-Holstein. Wir sind ein modernes, vielfach zertifiziertes Dienstleistungszentrum für unsere 20.000 Mitgliedsbetriebe und deren Beschäftigte einschließlich der Lehrlinge in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie den Städten Kiel, Lübeck und Neumünster.
Mit etwa 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir an insgesamt fünf Standorten tätig, in Lübeck (Berufsbildungsstätte Travemünde/Priwall, Fortbildungszentrum und Hauptverwaltung), Elmshorn (Berufsbildungsstätte Elmshorn) und Kiel (Berufsbildungsstätte Kiel). Wir
- vertreten die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Gesellschaft,
- informieren über die großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen unserer Mitgliedsbetriebe (aber auch über deren Probleme),
- erfüllen öffentliche Aufgaben,
- erbringen vielfältige und wichtige Dienstleistungen in der Gewerbeförderung, insbesondere bei der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung.
1. Interessenvertretung
Die Mitglieder der Handwerkskammer Lübeck umfassen das gesamte Handwerk, wodurch wir eine wirkungsvolle Interessenvertretung für das Gesamthandwerk leisten können. Sie ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kammer. Die Interessenvertretung findet naturgemäß vielfach "im Stillen" statt. Dennoch ist sie besonders wichtig, um Belastungen für die Mitgliedsbetriebe schon im Vorwege zu verhindern und für bessere Rahmenbedingungen der kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks zu sorgen.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Das Handwerk insgesamt, aber auch jeder einzelne Inhaber und Mitarbeiter erbringt große wirtschaftliche und gesellschaftliche Beiträge. Über die Rolle des Handwerks in Wirtschaft und Gesellschaft, die großen Leistungen und Verdienste des Handwerks, aber auch über die Probleme zu informieren, ist eine weitere Kammeraufgabe.
3. Öffentliche Aufgaben/Selbstverwaltung
Die Handwerkskammer Lübeck nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr, die ihr Bund und Land übertragen haben. Dies sind z.B. das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Errichtung von Prüfungsausschüssen, der Erlass von Prüfungsverordnungen oder die Erteilung von Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigungen. Diese Aufgaben werden durch die starke Einbeziehung der ehrenamtliche tätigen Handwerkerinnen und Handwerker kompetenter, effektiver und praxisnaher erfüllt, als es bei direktem staatlichen Handeln der Fall wäre. Die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird insbesondere im Prüfungswesen deutlich. Handwerker bringen eine hohe Sach- und Fachkompetenz in die Prüfungen ein.
4. Mitgliederservice/Dienstleistungen
Für ihre eingetragenen Mitgliedsbetriebe, für die Inhaber und Mitarbeiter bietet die Handwerkskammer Lübeck eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die vielfach kostenlos in Anspruch genommen werden können. Die Beratungen der Kammer helfen unter anderem bei der Existenzgründung, bei Finanzierungsfragen, bei der Bewältigung von Krisensituationen, bei der Betriebsnachfolge und bei Ausbildungsfragen. Umwelt- und Arbeitsschutz, Innovationen im Handwerk, neue Medien, die Erschließung neuer Märkte (Außenwirtschaft) und juristische Probleme sind weitere Schwerpunkte, bei denen die Kammer unterstützend tätig wird.
Im Rahmen der Berufsbildung führt die Kammer jährlich über 600 000 Teilnehmerstunden in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durch, eine weitere Hauptaufgabe der Handwerkskammer Lübeck. Sie ergänzt die Betriebliche Ausbildung vor dem Hintergrund des ständigen technologischen Wandels und Fortschritts. Durch die Übernahme dieser Tätigkeit erfüllt die Kammer eine wichtige Funktion zur Sicherung der Ausbildungsfähigkeit und -qualität der Handwerksbetriebe. Des weiteren hält die Handwerkskammer ein umfangreiches und speziell auf die Bedürfnisse des Handwerks abgestimmtes Fortbildungsangebot bereit, dass pro Jahr von etwa 2 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht wird.
Bestand:
Erwerb 11/2007
Der Aktenbestand wurde 2007 von der Handwerkskammer Lübeck an das Archiv der Hansestadt Lübeck abgegeben. Er enthält vor allem Innungsunterlagen des 18. und 19. Jahrhunderts, welche von den Innungen an die Handwerkskammer abgegeben wurden.
2008 wurde der Bestand nach archivischen Gesichtspunkten geordnet, neu verpackt und mittels des Verzeichnungsprogramms AUGIAS verzeichnet.
Kassationen wurden nicht durchgeführt. Der Bestand umfasst nun ca. 2 lfm, er umfasst die Zeit von 1750 bis 1980.
Lübeck, April 2008 Behm, Letz
Bestand
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.