A: Fritz Mayr, gesessen zu Weygengeseß (Weidensees, Lkr. Pegnitz). S1: Dietrich Lichtenecker, Richter und Anwalt zu Auerbach. S2: Hans Trautenberger zu Auerbach. E: Abt Wernher und der Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Revers über die erbrechtsweise Verleihung von zwei Höfen zu Heroltzrewt (Heroldsreuth, Lkr. Pegnitz). Wenn A etwas roden und mit dem Pflug bebauen möchte, wozu er Macht hat, soll er dem Kloster den Zehnt davon geben. Jährlicher Zins: 10 Pfund, 12 Käse oder jeweils 7 Pfennige für einen Käse, ein Schock Eier, 2 Herbsthühner, eine Fasnachthenne und ein Frontag mit dem Pflug. Den zweiten Hof soll A mit einem redlichen Bauersmann besetzen und kein Jahr lang unbesetzt bleiben lassen. Einräumung des Schaftriebs zu Heroldsreuth. Wenn A ein Seldengut bauen möchte, wozu ihm das Kloster Macht gegeben hat, sollen dessen Besitzer Untertanen des Klosters werden und ihm jährlich eine Fasnachthenne geben.