Klage des Wilhelm von Orsbeck, Herrn zu Vernich, Obristwachtmeister im Regiment des Obristen Matthis von Bock, z. Zt. in Iburg, vertreten durch Lambrecht ab Ohrt von Hagen ./. den Engländer(?) Johan Barloe, Bürger und Kaufhändler in M. auf der Rotenburg. Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn grundlos verhaften lassen, als er als Abgesandter des Grafen Tilly wegen Kriegssachen in Münster gewesen und bei Albert Stapelberg eingekehrt sei. Er verlangt Sühne und eine Buße von 4000 Thalern und droht mit Repressalien gegenüber münsterschen Bürgern. Der Beklagte bestreitet, den Kläger verhaftet zu haben; das habe er auch nicht können, denn Arrest könne nur der Stadtrichter verhängen; er habe aber durch einen Stadtdiener den Kläger gebeten, ihm seine Schuld zu bezahlen; der Kläger habe nämlich i. J. 1624 in Neuenhaus vor seinen Gütern ein Fass voll Ostwaren(?) abladen lassen, und ihm durch den Bürgermeister Herman Neininck daselbst mitgeteilt, dass er das Fass bezahlen wolle, habe aber nicht gezahlt. Er erhebt Widerklage auf Zahlung. Der Richter Johan Suhrenbruch in Iburg vernimmt Zeugen. Für den Kläger verwendet sich später die pfalz-neuburgische Regierung in Düsseldorf. Die Klage wird abgewiesen.