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Zwei Quittungen über das von der Dorfschaft Wettesingen gezahlte Schutzgeld
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 3 Wel-Wew >> 3.21 Wettesingen (Gem. Breuna, Lkr. Kassel)
1462 Juni 12 / 1467 November 30
Ausfertigung, Papier, Siegel (ab und verloren) / Ausfertigung, Papier, Siegel (ab und verloren) [Urkunden wurden aneinander geklebt].
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [1.] 1462 Juni 12: Landgraf Ludwig von Hessen quittiert der Dorfschaft Wettesingen den Empfang des jährlich an Pfingsten fälligen Schutzgeldes in Höhe von 14 Gulden. [2.] 1467 November 30: Landgraf Ludwig von Hessen quittiert der Dorfschaft Wettesingen den Empfang des jährlich an Pfingsten fälligen Schutzgeldes in Höhe von 14 Gulden.