Hinrisse Smedes, geschworener Richter des Kölner Erzbischofs zu Kallenhardt (Callenhart), bekundet, er sei zugegen gewesen bei der Abrechnung bzw. dem Vergleich in der Klause über Meschede zwischen Jungfer Styneken von der Kallenhardt auf der einen Seite und ihren Schwägerinnen Elsen und Katrinen zu Warstein (Warsten) auf der anderen Seite. Die + Brüder der Styneke hatten von ihrer Schwester Land unter dem Pfluge, wofür sie Pacht hätten entrichten müssen. Das sei nicht geschehen. Die beiden Schwägerinnen wollen daher der Styneke das Land zu Warstein zu ihrer freien Verfügung überlassen. Zeugen: Dyderich, der Sohn der Elsen, und Hannes von Lutmerchusen, Wygands Sohn. Siegelankündigung des Richters. Datum 1451 Dez. 5 (in vigilia sancti Nycolai episcopi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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