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Das Gericht zu Freiburg beurkundet, dass Katharina Fischer von Kirchzarten, des Eisenschmieds Hertlin Tochter, welche die beiden Oberrieder Klöster im Wald und zu Freiburg, die ihr einen Garten zu Kirchzarten gegen 1 Pfund Pfennige und drei Hühner Zins als angeblich sonst freies Erblehen verliehen hatten, nachdem jetzt ein Pfad durch ihn geführt wurde, verklagt hatte, die Klage erlassen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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