1463 Jan. 28 (fritag nach St. Paulus tag conversionis) Ber von Rechberg von Hohenrechberg, Wilhelm von Ahelfingen zu Wasseralfingen (Wasser-Ahelfingen), Stefan von Schmiehn und Antoni von Emerßhofen schlichten zwischen Ulrich von Rammingen einer- und Hans von Rechberg andererseits wegen einer Eheschließung, die zwischen ihren Kindern bzw. Enkelkindern Wilhalm, Sohn des Hans von Rechberg, und Dorothea, Tochter des verst. Paul von Rammingen, des Sohns des Ulrich von Rammingen, vereinbart ist: 1) Hans von Rechberg, sein Sohn Heinrich von Rechberg, sein Verwandter (vetter) Wilhalm von Rechberg, Wilhalm von Rechberg der Ältere zu Weikersheim (Wikkershaim) und Gebhard von Rechberg haben Ulrich von Rammingen auf ihre Kosten gegen alle Klagen beizustehen. 2) Sie haben ihm auf ihre Kosten in allen Fehden beizustehen. 3) Mit seiner Zustimmung haben sie innerhalb einer angemessenen Frist die Schulden des verst. Paul von Rammingen zu bezahlen, für die er ihnen Kühlenthal (Killental), Dattenhausen (Tautenhusen), Offingen, Sachsenhausen (Sachsenhusen) und Burghagel (Burckhagel) verpfändet hat, und die Schulden des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, des Grafen Ulrich (V.) von Württemberg und des Eberhard von Hürnhain einzutreiben. Nach Bezahlung der Schulden des verst. Paul von Rammingen fallen die gen. Güter an Ulrich von Rammingen. 4) Dieser soll sein Hab und Gut nutzen ohne Beeinträchtigung durch die von Rechberg. 5) Stirbt eines der beiden Kinder, so erben die natürlichen nächsten Verwandten. 6) Ulrich von Rammingen darf für sein Seelenheil stiften ohne Beeinträchtigung durch die von Rechberg. Sobald diese Punkte in einer durch die von Rechberg besiegelten Urkunde festgelegt sind und diese an Ulrich von Rammingen übergeben ist, soll die Eheabrede (der hyrait) getroffen und die Heiratsurkunde mit Heiratsgut, Wiederlegung und Morgengabe ausgefertigt werden, spätestens bis zu den nächsten Ostern. Zum Zeugnis dessen übergibt Ulrich von Rammingen dem Hans von Rechberg die vorliegende Urkunde. Sr.: 1) Ulrich von Rammingen, 2) Claus von Ähenhain, 3) Erhard Diether, alter Bürgermeister zu Giengen [an der Brenz] Ausf. Perg., besch. - 1. und 2. Sg. abg., 3. Sg.: Erhard Diether - Rv.