Kurfürst Philipp von der Pfalz und die Herzöge Otto II. von Pfalz-Mosbach, Albrecht von Bayern-München und Georg von Bayern-Landshut bekunden, dass sie in ihrer am 19.03.1490 (fritag nach dem sontag oculi) geschlossenen Einung von ihren Bündnisverpflichtungen den Papst und den Kaiser und König in Gesamtheit ausgenommen haben, Herzog Otto darüber hinaus auch den König von Ungarn und Böhmen [Vladislav II.] und den Löwlerbund (gesellschafft des Leven). Die Aussteller versichern nunmehr nach ergangenen Beredungen, dass die Ausnahmen sie gar nicht binden sollen und die Einung vielmehr gegen jeden zu gelten hat, der die verbündeten Fürsten beschweren oder beirren würde. Jeder der vier Fürsten erhält eine von allen besiegelte Ausfertigung dieser Vereinbarung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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