1573 Juli 15 (Mi) Sigmund von Hornstein, Landkomtur der Ballei Elsaß und Burgund Deutschen Ordens, Hans Diebold von Jahrsdorf zu Oberstotzingen und Zell, Dietrich von und zu Gemmingen, Conrad von und zu Vellberg und Leofels, Conrad Thumb von Neuburg zu Stetten, württ. Erbmarschall, Dr. iur. Johann Krauß, württ. Rat, Dr. iur. Beatus Fabri, Hof[gerichts]prokurator zu Stuttgart, und Rochius Amman, Bürgermeister zu Giengen [a.d. Brenz], schlichten die nach dem Tod des Georg Reinhard von Woellwarth zu Heubach und Hohenroden, Universalerbe des verst. Hans Conrad von Woellwarth zu Lauterburg, entstandenen Streitigkeiten zwischen Wilhelm Adelmann von Adelmannsfelden zu Neubronn, Christoph von Degenfeld zu Hoheneybach, Obervogt zu Göppingen, Heinrich Steinhäuser von Neidenfels zu Rechenberg und Georg von und zu Neuhausen als Vormündern der Kinder des verst. Georg Reinhard von Woellwarth einerseits sowie Eberhard von und zu Neipperg anstelle seiner Ehefrau Rosina geb. von Neipperg, Witwe des verst. Hans Conrad von Woellwarth, welcher ihr verst. Ehemann u.a. eine Behausung zu Giengen, eine Behausung, etliche Güter und Untertanen zu Essingen und alle seine ausstehenden Darlehen vermacht hatte, andererseits wegen der Obrigkeit über die der Rosina von Neipperg vermachten Güter zu Essingen und wegen der Darlehen, in deren Verlauf sich beide Parteien nicht nur vor dem kaiserlichen Kammergericht, dem Hofgericht Rottweil und anderen Gerichten, sondern auch tätlich auseinandergesetzt hatten: 1) Eberhard von Neipperg und seine Ehefrau Rosina verzichten unter Übergabe aller schriftlichen Unterlagen zugunsten der gen. Vormünder in Essingen auf ihre Behausung samt allen Zugehörden, auf ihre Untertanen, ihre Mühle, Äcker, Wiesen, Weiher und Gärten und ihre Frucht- und Strohzehnten, auch sofern sie das erst nach Antritt des Erbes erworben haben, ferner auf ihr Haus in Giengen samt seiner Zugehörde. 2) Eberhard von Neipperg und seine Ehefrau Rosina verzichten zugunsten der gen. Vormünder auf die an Untertanen zu Essingen ausgegebenen Darlehen von insgesamt etwa 1.800 fl. Sie behalten jedoch die Darlehen, die sie nach Antritt des Erbes ausgegeben haben, ferner ihre Fahrhabe und die Jahrnutzung an Gülten und Feldfrüchten zu Essingen, welche ihnen in Bönnigheim zu erstatten ist. 3) Die gen. Vormünder bezahlen für diesen Verzicht 11.000 fl, die sie denen von Neipperg ab 24. Aug. 1574 (Bartholomäi) jährlich zu Neipperg oder Bönnigheim mit 550 fl verzinsen oder ablösen. 4) Das der Rosina von Neipperg durch ihren verst. Ehemann Hans Conrad von Woellwarth vermachte Leibding an Geld und Wein wird von diesem Vertrag nicht berührt. 5) Die im Verlauf der Streitigkeiten verübten Beleidigungen und Tätlichkeiten sind aufgehoben. 6) Folgende Klagen sind erledigt, wobei jede Partei die ihr entstandenen Kosten trägt: Die Klage der von Neipperg vor dem Gericht zu Essingen gegen Barthel Baur zu Essingen wegen einer Schuld von 50 fl und die Appellationen beim Obergericht zu Heubach und beim kaiserlichen Kammergericht; die Klagen des Eberhard von Neipperg sowie von Schultheiß und Gericht zu Essingen vor dem Hofgericht Rottweil gegeneinander wegen ehrenrühriger Äußerungen; die Klage des Eberhard von Neipperg vor dem Hofgericht Rottweil gegen Lienhard Scheu (Schew) zu Essingen wegen ehrenrühriger Äußerungen sowie die Klage des Scheu vor dem Gericht zu Essingen gegen Georg Feyhel und Georg Kauff, neippergische Untertanen zu Essingen, wegen Tätlichkeiten und die Appellation beim Obergericht zu Heubach, wobei die gen. Vormünder versprechen, Scheu zu Lauterburg gebührend mit dem Turm zu strafen. 7) Hans Khön zu Essingen hat Balthas Seytz eine Rodung (Reuttin) um die Hälfte bebauen lassen, worauf ihnen die Vierleute zu Essingen die Frucht verboten haben; dieses Verbot ist aufgehoben. - Jede Partei erhält eine besiegelte Ausf. des Vertrags. Sr.: 1)-4) die gen. Vormünder, 5) Eberhard von Neipperg, 6) Philipp von und zu Neipprg, fürstbischöflich speyerischer Großhofmeister, wegen Siegelkarenz seiner Schwester Rosina von Neipperg geb. von Neipperg Ausf. Perg., besch. - 6 Sg. abg. - Kv. Archiv H[ohenroden] - Rv. Dr.: Species Facti 1766, Anhang Nr. 176 S. 251-253 (Auszug)