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Testament der Eheleute Schneider Henrich Ostendorpf u. Katharina von Heiden vom 3. September 1664, verkündet am 16. Januar 1669.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. sein Vetter Henrich Neuhaus zu Horneburg, 2. seine Modder Enneke Gass und Richtmod Gass zu Bösensell, 3. Henrich Busch in Roxel und dessen Schwester Trineke Busch in Münster, 4. Stineke Busch im Waisenhaus, 5. Johan, Katharina und Fike Meyer in Nottuln, 6. sein Vetter Herman Fuisting in Münster, 7. Albert Fuisting und dessen Sohn Rutger in Lüdinghausen, 8. Johan, der Sohn seines Vetters Johan Meyer in Nottuln; - seitens der Frau 1. die Kinder des + Johan von Heiden, des Sohnes ihres + Bruders, 2. ihr Vetter Johan von Heiden in Deventer, 3. die Kinder ihres Bruders Henrich Luike von Heiden, 4. Brauer Johan Beickman in Münster und dessen Tochter Greite, 5. ihre Moddern Merke Henrichman, Frau Werninck in Kinderhaus, und Enneken Henrichman, Frau Harbers in Münster, 6. die Kinder des Ruhekemper in Nordwalde. Zeugen: Notar Johan Aschebrock und M. Wilhelm Holthaus. Von Rats wegen: Henrich von Detten.