Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Soldhäuslein zu Reute bei Fronhofen ("Reuthin Fronhofen"), das Margretha Englerin mit Mund und Hand aufgab, dem Valentin Bautz und Ehefrau Margretha Manzin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Söldlin persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Gült 3 lb h Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim bei Tod und Verstoß gegen die Leihebedingungen. Es muß nach Landesbrauch und Gewohnheit des Klosters zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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