Dietrich von Heiden im Broich macht bekannt, daß Abt Heinrich ihn nach dem Tod des Raban von Hörde, Propstes des Doms zu Münster, zugunsten seiner Schwägerin Anna von Hörde und seiner Frau Hermanna von Hörde, Schwestern, Töchtern zu Borck, mit dem Schragengut zu Stentrop in der Bauerschaft Bornefeld und Roeleinghausen (Roeleinck-) [Röckinghausen], beide im Kirchspiel Wadersloh, behandigt hat, und zwar an jedem Gut zu einer Hand. Er wird jährlich am 29. September 4 1/2 Müdder Roggen gutes Pachtkorn Lippischer Maß und zwei Schilling entrichten. Nach dem Tod Dietrichs sollen die Güter wieder von den Erben mit sechs Goldgulden gewonnen werden. Die Güter sollen nicht verschlechtert, versetzt, verkauft oder versplittert werden. - Es siegelt der Aussteller. - Geben ... ahm Sontage Invocavit.