Der Ulmer Bürger Bartholomäus Gregg teilt dem Konstanzer Bischof Thomas [Berlower] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass sein verstorbener Bruder Konrad Gregg vorgehabt hatte, eine ewige Messe zu stiften, vor seinem Tod diesen Vorsatz aber nicht mehr ausführen konnte. Daher hat er nun im Namen seines Bruders diese Messe am Altar der Familie Gregg im Ulmer Münster gestiftet. Zur Dotation der Messe hat er einen jährlichen Zins von 40 rheinischen Gulden übergeben, den Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm dem jeweiligen Kaplan, dem diese Messe verliehen wird, entrichten sollen. Der Zins ist gegen Zahlung von 1.000 rheinischen Gulden ablösbar. Die zum Kauf des Zinses notwendige Summe hat er aus der Hinterlassenschaft seines Bruders genommen. Außerdem wird er dem Kaplan eine Haus in Ulm als Unterkunft verschaffen. Der Kaplan soll zusätzlich zu den mit der gestifteten Messe verbundenen Verpflichtungen noch jedes Jahr einen Jahrtag zusammen mit acht weiteren Priestern für Konrad Gregg, die verstorbene erste Ehefrau des Bartholomäus Gregg Ursula von Leutkirch ("Luwkierch") [Lkr. Ravensburg] sowie nach deren Tod für Bartholomäus Gregg selbst und seine jetzige Ehefrau Ursula Brandenburger begehen. Das Präsentationsrecht für die Messe behält er sich auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod fällt es an seinen ältesten Sohn und danach immer an den ältesten Erben. Ist seine Linie der Familie Gregg ausgestorben, dann soll der jeweils Älteste der gesamten Familie das Präsentationsrecht ausüben. Ist die Familie ausgestorben, dann geht es auf Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm über. Der Stifter bittet nun den Bischof von Konstanz um die Bestätigung der Stiftung.