Internierung von belgischen & niederländischen Staatsangehörigen
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StaG B, 4004
1-34-03
StaG B Stadtarchiv Greven, Bestand B, Amt und Stadt Greven 1932 - 1952
Stadtarchiv Greven, Bestand B, Amt und Stadt Greven 1932 - 1952 >> 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand >> 1-3 Staatsangehörigkeit >> 1-34 Ausländerüberwachung
1940 - 1942
Enthält: U.a. - Verfügung des Landratsamtes, daß sich Belgier und Niederländer sowie Staatenlose mit ehemals belgischer und niederländischer Staatsangehörigkeit sowie Zweifelsfälle anzumelden und täglich bei den Ortspolizeibehörden zu melden haben, 11.5.1940- Funkspruch des Landratsamtes betreffend Luftschutz, u.a. mit Hinweis auf Erlass des B.D.O.L.U.[BdO Luftschutz?] vom 2.4.1940; Weisung des Reichsführer SS, daß alle niederländischen und belgischen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 60 Jahren interniert werden sollen, 11.5.1940- Verzeichnis der polizeilich gemeldeten Staatenlosen und niederländischen Staatsangehörigen (95 Personen), 11.5.1940- Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes an alle Ausländerpolizeibehörden betreffend Internierung von belgischen und niederländischen Staatsangehörigen, 11.5.1940- Kurzzeitige Festnahmen von Niederländern, 12/13.5.1940- Verbot der Beschäftigung eines "geistig beschränkt"en Niederländers in einem "staatspolitisch wichtigen Betrieb", 13.5.1940- Statistik über Niederländer, Belgier, Staatenlose, die darunter befindlichen Personen in wehrfähigem Alter und Zahl in Verwahrung genommener Personen, 14.5.1940- Behändigungsliste über Aushändigung des Schreibens über die bestehende Verpflichtung zur täglichen Meldung bei der Polizeibehörde Greven (68 Personen), 14.5.1940- Verzeichnis der niederländischen Staatsangehörigen und der Staatenlosen, die früher die niederländische Staatsangehörigkeit besessen haben (71 Personen), 15.-27.5.1940- Schnellbrief des Regierungspräsidenten an die Polizeipräsidenten usw. betreffend Internierung von belgischen und niederländischen Staatsangehörigen, Internierung im Stalag XIII Nürnberg-Langwasser, 12.5.1940- Unerlaubtes Verlassen seiner Arbeitsstelle durch einen Niederländer, 4.8.1940- Schreiben des Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern an die Preußischen Regierungspräsidenten betreffend Behandlung von französischen, belgischen und niederländischen Staatsangehörigen als feindliche Ausländer im Sinne der Verordnung über die Behandlung von Ausländern vom 5. September 1939 (RGBl.I S. 1667), 11.63.1941- Amtsbürgermeister Greven an die Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Münster betreffend Fahndungswesen, hier: Fahndung nach einem flüchtigen niederländischen Westarbeiter, 13.2.1942
Archivale
Sperrvermerk: , gesperrt bis 31.12.2040
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:50 MEZ
Hierarchie
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- Stadtarchiv Greven, Bestand B, Amt und Stadt Greven 1932 - 1952 (Bestand)
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- 1-34 Ausländerüberwachung (Gliederung)