Eberhard Bloss, Stadtammann zu Ulm, beurkundet, dass entsprechend dem Gerichtsurteil von 1447 März 17 und der Urkunde hierüber (s. U 562), heute als am letzten Tag der gegebenen Frist die Äbtissin und zwei ihrer obersten Amts- und Konventsfrauen in Gegenwart Jörgen Mencz, Amtmanns zu Pfaffenhofen, Beauftragten des Hans vom Stain, die Eide, die ihnen ihr Beichtvater gegeben hat, beschworen hätten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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