Der Offizial der Kölner Kurie lässt in den bei ihm anhängigen
Verfahren [vgl. das Regest zu 1353 November 6] in Übereinstimmung mit den
Prokuratoren Tilmann von Siegburg und Johann von Gymnich die Parteien zur
Beweisführung über ihre Artikel zu. Datum a.d. 1353 sabbato post
Nicolai.