Worms (St. Andreas): Bischof Landolf von Worms bestätigt die von seinem Vorgänger, Bischof Lupold, ausgeführte Inkorporation der von Domprobst Heinrich der Domkirche geschenkten Pfarrei St. Rupert in Worms; ebenso daß die Brüder der Kirche [St. Rupert] durch eine geeignete Person aus ihrem Kollegium oder von anderswo die Gottesdienste (divina) ausführen lassen sollen und [diese Person] dem Archidiakon des Ortes präsentieren. Diese Person soll mit der Pfründe zufrieden sein, die die Brüder einrichten. Der jeweilige Pfarrer soll einen Hilfspriester (socium sacerdotum) und einen Scholaster bei sich haben, die im Chor von St. Paul mit den dortigen Brüdern am Gottesdienst so oft teilnehmen, wie es Leitung der Pfarrei erlaubt.