Hans Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Dolckh "der Viert", Bürger zu Freistett, dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Freistett 1 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 30 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft hat.