Erzbischof Albrecht von Mainz gibt seine Einwilligung zu dem zwischen dem Domstift zu Mainz und dem Stifte Bleidenstadt abgeschlossenen Tausch, demzufolge letzteres seine Rechte an Kempten und Saulheim an das Domstift abtritt, während dieses dem Stifte Bleidenstadt den Fruchtzehnten zu Bierstadt nebst 2 daselbst belegenen Höfen überläßt und sich zu einer jährlichen Rente von 5 Fudern Weines verpflichtet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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