Die Eheleute Johann und Stinchen von Hamerstein pachten auf ihre und die Lebenszeit ihrer beiden Söhne von dem Kapitel zu Düsseldorf den Hof zu Stockum mit dem eingehörigen kleinen und großen Zehnten und 6 Morgen Land zwischen Golzheim und Stockum, die früher Dieterich Brant gepachtet hatte, für 25 Malter Roggen und 24 Malter Hafer und den kleinen darauf verfallenden Zinsen. Mit seinem und den Siegeln Godart's von Broichausen, Amtmann zu Mettmann und Heinrichs von Zwyvel (auf der Rückseite: Kirchholthausen).