Äbtissin Irmentrudis von Essen: Nachdem unter ihren Vorg-ängerinnen Stiftsdamen und Kanoniker aus reiner Gefäll-igkeit den Ministerialen aus Furcht vor äußeren Feinden, in einer Zeit des inneren Friedens und wegen der nachb-arlichen Lage der Kirchen Wohngemeinschaft in der Immunität gewährten, haben diese in der Folge daraus erb- und lehnrechtliche Ansprüche abgeleitet. Die Äbtissin hat vor Königen, Bischöfen, Fürsten, Geistlichen und Laien ihr Recht gesucht und schließlich am 13. Juni 1142, im 5. Regierungsjahr König Konrads III. vor dem geistlichen Gericht in Köln gegen Zahlung von 12 Mark einen Vergleich erzielt. Hierbei waren zugegen: Erzbischof Arnold I. von Köln, Arnold, Kanzler und Dompropst, die Kölner Pröpste Bruno, Gerhard, Thiebald, Dietrich, Berno und Berenger mit Dekanen und Magistern; ferner die Laien Graf Adolf, Graf Goswin, Dietrich von Broich (Broke), Wezelin von Strünkede (Strunkethe) und Rutger von Horst (Hurst) mit anderen Freien und Ministerialen. Als Getreue der Äbtissin waren zugegen und stimmen zu: die Stiftsdamen Adelheid, Pröpstin, Mathilde, Odelhild, Oda; die Kapelläne Gerhard, Hermann und Friedrich; die Ministerialen Berthold mit den obersten Hofbeamten und Winnemar mit Guideloga und deren Kindern. - Veröffentlicht, gebilligt und besiegelt im Stift. Auf einer allgemeinen Synode wurde ferner hierzu ein erzbis-chöfliches Privileg ausgestellt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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