Äbtissin Irmentrudis von Essen: Nachdem unter ihren Vorg-ängerinnen
Stiftsdamen und Kanoniker aus reiner Gefäll-igkeit den Ministerialen aus
Furcht vor äußeren Feinden, in einer Zeit des inneren Friedens und wegen der
nachb-arlichen Lage der Kirchen Wohngemeinschaft in der Immunität gewährten,
haben diese in der Folge daraus erb- und lehnrechtliche Ansprüche
abgeleitet. Die Äbtissin hat vor Königen, Bischöfen, Fürsten, Geistlichen
und Laien ihr Recht gesucht und schließlich am 13. Juni 1142, im 5.
Regierungsjahr König Konrads III. vor dem geistlichen Gericht in Köln gegen
Zahlung von 12 Mark einen Vergleich erzielt. Hierbei waren zugegen:
Erzbischof Arnold I. von Köln, Arnold, Kanzler und Dompropst, die Kölner
Pröpste Bruno, Gerhard, Thiebald, Dietrich, Berno und Berenger mit Dekanen
und Magistern; ferner die Laien Graf Adolf, Graf Goswin, Dietrich von Broich
(Broke), Wezelin von Strünkede (Strunkethe) und Rutger von Horst (Hurst) mit
anderen Freien und Ministerialen. Als Getreue der Äbtissin waren zugegen und
stimmen zu: die Stiftsdamen Adelheid, Pröpstin, Mathilde, Odelhild, Oda; die
Kapelläne Gerhard, Hermann und Friedrich; die Ministerialen Berthold mit den
obersten Hofbeamten und Winnemar mit Guideloga und deren Kindern. -
Veröffentlicht, gebilligt und besiegelt im Stift. Auf einer allgemeinen
Synode wurde ferner hierzu ein erzbis-chöfliches Privileg
ausgestellt.