Das Damenkapitel zu Elten beurkundet, dass die Äbtissin das Weingeld, welches sie ihm zu St. Severin mit 60 Gulden jährlich zu entrichten verpflichtet ist, mit 1200 Goldgulden Renten Kapital abgelöst habe, das der Stiftsrentmeister jährlich mit 60 Goldgulden erheben soll. Wenn nicht mehr als ein Edelfräulein beim Stift anwesend sei, hat sie nicht mehr als 30 Goldgulden zu empfangen, während die übrigen 30 Goldgulden den ledigen Präbendengelder zufließen. G. 1541, opten naesten donredach nae aller hilligen dage.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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