Peter Has zu Giesenweiler und Ehefrau Lucia Gutenmann ("Guettenmenin") bekennen, daß ihnen Mutter und Schwestern der Klause zu St. Michael in Ravensburg auf Lebenszeit Hof und Gut in Giesenweiler zu rechtem Zinslehen verliehen haben. Ausweislich des im folgenden inserierten Lehenbriefs wurde die Verleihung mit Zustimmung des Hans Burkhard Fauber von Randegg, des Rats zu Ravensburg und Vogts der Schwestern, vorgenommen. Zu dem Gut gehören 8 Juchart Acker und 2 Juchart Wald. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht teilen, nicht mehr als eine Feuerstelle darin haben und keine Hausleute aufnehmen. Mist, Heu, Stroh und anderes darf nicht weggegeben werden. Als Zins und Hubgeld müssen jährlich zu Martini je 4 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung gereicht werden, ferner 100 Eier, 4 Hühner und 1 Fasnachthenne. Im Todesfall und bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Beim Abzug muß es mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen an Gebäuden ("zimersteur") und anderem besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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