Urfehde des Deutschordensuntertanen Sebastian Wolff für den Deutschordens-Komtur zu Ellingenn. Wolff hat seinen Stiefsohn Peter Mu{e}ling durch Fahrlässigkeit getötet, ist zu einer Geldstrafe (30 fl.) begnadigt worden und verspricht unter anderem seinen Wonsitz von Thanhausen nach Absperg zu verlegen, um den markgräflich Brandenburgischen Jurisdiktionsansprüchen auf ersteren Ort zu entgehen. - Komtur: Georg Wilhelm von Elckershausen, genannt Klüppel, Landkomtur. - Hauskomtur: Johann Friedrich von Weingarten. - Siegler: Christoph Stengel, Stadtvogt zu Bappenheim.

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Staatsarchiv Nürnberg