Hans gen. Schweytzerhans aus Löwenstein, zu Weinsberg gef., weil er einen mit Namen Jacklin in Gegenwehr totgegeschlagen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seinem Landesherrn zum Abtrag 20 fl in Raten von je 5 fl auf Georgii (23. Apr.) der folgenden 4 Jahre zu bezahlen. Er setzt vier Bürgen, die sich verpflichten, sich im Falle säumiger Zahlung auf Mahnung des Amtmanns in Weinsberg in einem offenen Wirtshaus zur Leistung einzufinden. Er verspricht sodann, zum Seelenheil des Erschlagenen an gen. Tagen eine Totenmesse lesen zu lassen und nach Einsiedeln zu wallfahren, um dort für Jacklin und alle Gläubigen zu beten. Bürgen: 1) Kohlhans, Schultheiß zu Löwenstein 2) Dieter Weymar, B. daselbst 3) Hans Brecht, Schultheiß 4) Contzen Jörg, letztere beide seßhaft zu Willsbach.