20000-Mark-Vortragshonorar für Klaus Kinkel von der L-Bank
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/009 D981017/106
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/009 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1998
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1998 >> März 1998
30. März 1998
Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) hat vor wenigen Wochen 20000 DM als Vortragshonorar von der Landeskreditbank (L-Bank) erhalten. SPD und Grüne kritisierten die Honorarhöhe und fragten bei der Landesregierung nach. Insbesondere wollten sie wissen: Waren die 20000 DM, die Klaus Kinkel von der L-Bank für seine Rede zur Eröffnung einer Picasso-Ausstellung erhalten sollte und die auf seinen Wunsch hin an die baden-württembergische FDP überwiesen wurden, für den Außenminister ein steuerpflichtiges Honorar, wie die L-Bank meint, oder eine Parteispende, wie es der Außenminister sieht. Diese Frage wird aufgrund des Steuergeheimnisses nicht beantwortet, heißt es im Schreiben der Landesregierung.
SDR 1
0:01:45; 0'01
Audio-Visuelle Medien
Bank; Landeskreditbank
Partei: FDP: Honorar-Affäre
Skandal: Honorar-Affäre
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:34 MEZ
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