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H. Rudolf und Ludwig von Bayern gestehen mit Rat des Bischofs Konrad von Regensburg der Priorin und dem Konvent von s. Crux in Ratispona ordinis predicatorum zu, daß der Pfarrer von Svarzhoven aus Rücksicht auf die Nonnen stets in der Mutterkirche zu residieren hat und die genannte Pfarre, entsprechend dem Abkommen zwischen den Nonnen einerseits und dem Adel sowie der Bürgerschaft in der herzoglichen Stadt Niwenburch und auch außerhalb derselben andererseits, durch zwei Vikare betreut wird. - S 1-2: A 1-2.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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