Die Klevische Lehnkammer belehnt Johann Adriani als Bevollmächtigten des Arnold Willibald Schmitz, preußischen Großrichters zu Soest, mit der halben, von Florenz von Benditte verkauften Lehngerechtigkeit an dem Märkischen Lehnhof Lurringhausen, genannt Henrichs Hof. Zeugen: Conrad von der Reck, Johann Motzfeld. Siegel in Holzkapsel anhängend