Lothar Franz [von Schönborn], Erzbischof von Mainz und Bischof von Bamberg, verleiht als Senior der Familie Schönborn Andreas Gropp für sich und Lorenz Leukheim für sich und als Träger seines Schwagers Johann Georg Schörring und seiner Schwägerin Maria Schörring, alle gesessen zu Kleukheim [Gde. Ebensfeld/Lkr. Lichtenfels], drei Gütlein in Kleukheim. Dabei gehen an Andreas Gropp zwei Gütlein, an Lorenz Leukheim und seine Mitbesitzer ein Gütlein. Diese haben davon den im Zinsregister festgelegten jährlichen Zins zu entrichten. Außerdem steht der Familie Schönborn bei Besitzerwechseln ein Zehntel des Wertes der Gütlein als Handlohn zu. Diese Güter hat Lothar Franz am 23. März 1702 für sich privat und die Familie Schönborn von der Familie von Stein erworben.