Ernst von Münchhausen, Komtur von Goldingen, beurkundet den anläßlich der Eheschließung zwischen Jürgen Wulff und Grethe, der Tochter des Goddert von Galen, geschlossenen Vertrag, wonach Goddert von Galen seinem Schwiegersohn als Mitgift den Hof Laxden mit 5 Haken Landes gegen Zahlung von 200 Mark Rigisch erblich überläßt und dieser der Braut Geschmeide und Kleidung besorgen und die Beköstigung selber ausrichten soll. Außerdem erhält Jürgen Wulff zum 24. August 1540 die beiden zum Hof gehörigen Gesinde und den Einfüßling sowie die Hälfte der Krugstätte vor dem Schloß Goldingen. Goldingen 1539, Aug. 11.

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Dokumentesammlung des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung (DSHI)