Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Kinder und Erben ihres Mitbürgers, des verstorbenen Gärtners und Vorstehers der Bauleutezunft Anton Müller, erschienen. Es handelt sich dabei um seine Witwe Katharina Veronika geborene Schwarz, dann die Bürger Gordian Conradi, Schreiber am ritterschaftlichen Kassieramt, und Johann Hornung der Jüngere, Gärtner, als vom Rat bestellte Pfleger der Witwe und ihrer Kinder Anna und Anton, den Gärtner Christoph Müller den Jungen, den Bortenmacher Melchior Arnold und den Bürstenbinder Johann Friedrich Beck als Vertreter ihrer Ehefrauen Anna Barbara und Elisabetha Magdalena geborene Müller sowie den Gärtner und Vorgesetzten der Bauleutezunft Ludwig Schmidt als ihren erbetenen Beistand und schließlich den erwähnten Ludwig Schmidt und den Metzger Christoph Müller als verordnete Pfleger der drei noch unverheirateten Schwestern Anna Elisabetha, Anna Dorothea Regina und Euphrosina Müller. Sie haben vorgebracht, dass sie insgesamt 2 Morgen Wein- und Baumgarten in Ulm vor dem Frauentor [abgegangen, zwischen Frauenstraße 56 und 61, Lagerbuch Nr. 417] am Michelsberg zwischen Besitz der Gärtner Martin Süß und Jakob Edel des Älteren, des Zinngießers Johann Georg Leipheimer und der gemeinen Gasse geerbt haben. Da ihnen dieser Besitz keinen Nutzen bringt, haben sie ihn mit Zustimmung des Pflegamts dem Bürger und Gärtner Johann Süß verkauft. Der Besitz ist dem Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] und dem bürgerlichen Almosenkasten in Ulm zinspflichtig sowie dem Heiliggeistspital zehntpflichtig. Außerdem ist er für ein Darlehen in Höhe von 200 Gulden als Pfand eingetragen. Der Käufer hat die Rückzahlung des Darlehens übernommen und ihnen noch zusätzlich 400 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Er hat sie dann um die Beurkundung des Verkaufs gebeten. Dazu sind sie aber nicht in der Lage, da sie teilweise nur als Pfleger gehandelt haben und ihre Pfleglinge zum Teil noch minderjährig sind. Daher bitten sie den Rat um Hilfe. Dieser erklärt nach Untersuchung der Angelegenheit, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts zum Verkehrswert der Grundstücke erfolgt ist und der Erlös zum Nutzen der Pfleglinge verwendet wird. Daher kann er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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