Loy Schmidt, wohnhaft zu Brettach, wegen unnützer, seiner Familie schädlicher Verkäufe, täglichen Weinzechens, fahrlässiger Versäumnis seines Handwerks und Vernachlässigung von Weib und Kindern einige Tage zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner von Junker Wilhelm von Wittstatt, gen. Hagenbach, Amtmann zu Neuenstadt, wieder freigelassen, gelobt an Eidesstatt U. und verspricht gleicherweise, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, künftig unnütze Verkäufe, auch das Weintrinken zu unterlassen, mit Ausnahme an Feiertagen, wo ihm allein eine Zeche bei Tag zum Wohl seiner Gesundheit mit Zustimmung der Amtleute verstattet sein soll, wochentags seinem Handwerk fleißig nachzugehen, den Verkauf an seinen Schwager Hans Maurer, Nonnen-Schultheiß zu Kochesteinfeld, mit geeigneten Mitteln rückgängig zu machen, damit Weib und Kindern zu ihrem Unterhalt ein Weingarten noch verbleibe.