Schulschutzverordnung. Verhütung des Überlaufens von
Schülern von einer Schule zur anderen sowie zur Verhinderung des
willkürlichen Austritts aus den Oberklassen vor Ablegung der
Abgangsprüfung (Niederschrift ber die am 30. Aug. 1913 in Lome
abgehaltene Besprechung über Missions- und
Schulangelegenheiten)