Schulschutzverordnung. Verhütung des Überlaufens von Schülern von einer Schule zur anderen sowie zur Verhinderung des willkürlichen Austritts aus den Oberklassen vor Ablegung der Abgangsprüfung (Niederschrift ber die am 30. Aug. 1913 in Lome abgehaltene Besprechung über Missions- und Schulangelegenheiten)

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