Graf Wilhelm von Berg und Gräfin Irmgard, seine Gemahlin, befreien das Kloster Gräfrath von aller Herbstbede, Futterhaber und anderen Lasten, wogegen das Kloster eine Gedächtnisfeier für des Grafen Bruder, den Grafen Adolf, auf dessen Todestage halten, nach dem Tode der Gräfin Irmgard diese in die Gedächtnisfeier einschließen, nach dem Tode des Grafen Wilhelm aber eben diese Gedächtnisfeier für sie drei auf den Sterbetag des letztgenannten feiern soll. Die Güter, die befreit werden und die Lasten, die sie zu tragen hatten, werden namentlich aufgezählt: Bei Mundorp (Mondorf), Blegge, Bodendorp, Rouzerode (Reusrath), Munhem (Monheim), Greverode und Baverode, Cryscheith, Salerne. Zeugen: Engelbert Rusilpaffe, Ritter, Ludwig von Elnere, Dietrich, Notar.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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