Abt Andreas von Ochsenhausen und Abt Martin von Rot schlichten einen Streit zwischen der Gemeinde Unterzell bei Rot, dem Kloster Rot gehörig, und Teuß Barten genannt Geiger und Hans Bron in Oberzeil, dem Kloster Ochsenhausen zugehörig, wegen des Schweinetriebs der ünterzeller über die Felder der genannten Oberzeller in der Herbstzeit. Nach Beaugenscheinigung des Geländes wird entschieden, daß die von Unterzell den kürzesten Weg, den sog. Krimlerweg zu benützen haben, um ihre Schweine auf den ihnen gehörigen Grund und Boden zu treiben. Falls dies wegen der noch nicht brachliegenden Felder der Oberzeller unmöglich ist, sollen diese den Unterzellern einen anderen Weg anweisen. Sollte eine Streitigkeit entstehen, so soll diese möglichst nicht vor ein Gericht kommen, sondern friedlich beigelegt werden. Siegler: Die beiden Äbte. Orig. Perg., 2 S. in Holzkapsel anh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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