Graf Wolfgang II. von Hohenlohe erlässt seinen Untertanen die ungemessenen Frondienste ("Pferdt- vnd handtdienst") sowie die Bezahlung aller ab dem jetzigen Zeitpunkt neu ausgeschriebenen Reichs- und Kreisanlagen, die, ebenso wie die Aussteuerung der "Grävelichen frawlin" und sonstige außerordentliche Aufwendungen (die bisher kraft kaiserlicher Privilegien durch Sondersteuern finanziert wurden) künftig vollständig aus den regulären gräflichen Einkünften und Kammergefällen bestritten werden sollen. Dies gilt auch für die Mehrausgaben, die durch den Wegfall der Spanndienste auf Amtsebene ("Amtsmene") anfallen. Die bisher von den Untertanen zu leistenden Beiträge zur Landesverteidigung ("soldatische Musterung vnd Übung", ein monatlich zu erlegendes "Luntengeld") entfallen mit sofortiger Wirkung. Zur Kompensation der wegfallenden Dienste, Steuern und Abgaben wird ein abgestuftes Dienstgeld (jährlich 5 fl pro Pferd[ehalter], 3 fl je Köbler, 2 fl je Hausgenosse) eingeführt, armen, aber arbeitsfähigen Personen wird zugestanden, diese Abgabe im Tagelohn "abzuverdienen". Die von jedem Untertan zu bezahlende Landsteuer soll ungeachtet der gegenwärtigen "gefährlichen Läufften vnd geschwinden practicen" bis auf weiteres bei dem Satz von 9 Batzen je 100 fl Vermögen verbleiben. Vorstehende Regelung (versehen mit ausführlichen Bestimmungen zu Einzug und Zahlterminen) soll an Lichtmess (2. Februar) 1610 in Kraft treten, davon unberührt bleiben alle im Fall der Landesdefension bestehenden Dienstpflichten ("volg, Raiß vnd dergleichen"), die Frondienste für die Brennholzversorgung der gräflichen Hofhaltung und Dienerschaft sowie sämtliche Jagdfronen, die künftig aber aus den Kammergefällen angemessen entlohnt werden müssen. Gemeinden und Ämter bleiben auch in Zukunft verpflichtet, ihren Pfarrer oder Schulmeister abzuholen, Müller und Wirte, bisher von Frondiensten verschont, werden ebenfalls dienstgeldpflichtig. Auch namens seiner Nachkommen und Erben behält sich Graf Wolfgang das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit wieder zu kassieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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