Joseph Anton von Pekenzell auf Dorfbach schließt mit Christina Louise, verwitwete G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, Fr. zu Säldenau, Neudegg und Egglheim, geborene Wild- und Rheingräfin zu Rhein-Grafenstein, als Vormund ihres Sohns, Hr. Joseph Carl Leopold, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, unter Beiziehung und mit Rat der vom KF von Pfalz-Bayern für die im kurbayer. Territorium liegenden Orttenburgischen Besitzungen verordneten Vormundschafts-Beistände, Wilhelm, Frhr. Hueber von Mauern auf Pogenhofen, kurf. pfalz-bayer. Kämmerer, des hochadeligen Rotterordens des Hl. Michael Ritter, kurf. Wirkl. adeliger Regierungsrat zu Burghausen, der Landwirtschaftlichen und Sittlichen Gesellschaft allda und der Oeconomisch-physicalischen Gesellschaft in der Ober Lausitz Mitglied, und Maximilian, Frhr. von Schönbrun, kurf. Wirkl. adeliger Regierungsrat zu Burghausen, einen Kaufvertrag über nachgenannte, von ihm besessene und zum Graf Orttenburgischen Fideikommiss revindizierten Realitäten: 1) Joseph Anton, Frhr. von Pekenzell, verkauft mit Zustimmung des KF von Pfalzbayern und Einverständnis des anwesenden Vormunds seiner Geschwister, Hr. Johann Nepomuc, Frhr. von Haklöed, Hr. auf Haklöed, und im Namen des Mitvormunds Hr. Jjoseph Anton, Frhr. von Haklöed auf Aicha, die Hofmark Oberndorfbach mit allen in einer besondern Aufstellung verzeichneten Untertanen, Zehnten und Gründstücken, Rechten und Gerechtigkeiten sowie niederer Gerichtsbarkeit, einen Strich Holz genannt das Buechet bei Holzkirchen und ein Strichl Holz im Gießhübl (das jedoch dzt. um 500 fl an die Buechener Untertanen auf ewige Wiederlösung verkauft ist), alles im kurf. Pfleg- und Landgericht Grießbach gelegen, an die verw. Fr. Reichs-G. als Vormund ihres Sohns G. Joseph Carl Leopold. 2) Ebenso wird verkauft der Sitz Haklmühl mit allen Zugehörungen und Rechten,. 3) die Hofmark Buech mit Zugehörungen, das Gut zu Aichet, das Holz genannt Preitanger samt dem darauf stehenden Häusel, die besonderen Grundstücke, die von dem Schlossbau zu Säldenau abgegeben wurden, den gr. u. kl. Zehent auf den Buchner Gütern, die von G. Casimir von Orttenburg an die Vorfahren des Frhr. von Pekenzell verkauft wurden, aber alle diese Untertanen udn Realitäten und inkorporierten Rechte, die von den Nachfolgern des G. Casimir als Fideikommiss der Familie reklamiert udn vom Revisorium auch anerkannt worden sind, von der Fr. Vormund auch wiederholt in München gerichtlich beansprucht wurden, werden im Vergleisweg an die G. zurückgegeben und auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. 4) Hinsichtlich einiger im Buchet und Praitanger liegender Gehölze und Gerechtigkeiten auf verkauften Oberndorfischen Hofbaugründen tritt der Frhr. das Seccessionsrecht an die G. ab, die alle Streitkosten in Zukunft zu tragen hat. 5) Für diese teils verkauften, teils im Vergleich überlassenen Hofmarken, Realitäten und Rechte zahlt die G. als Vormund 34.000 fl rh und als Leikauf 379 fl in der Art, dass sie. a) die auf der Hofmark Oberndorfbach und Häklmühl gemäß dem mit der Vormundschaft getroffenen Erbvergleich, den die kurf. Regierung am 24. Nov. 1794 ratifizierte, noch an die 5 Geschwister des Verkäufers zu zahlenden 15.968 fl als Hypothek übernimmt mit 4 Prozent und halbjähriger Aufkündigungsfrist,. b) sie dem Verkäufer die am 16. Juni l. J. auf die Haklmühl vorgeschossenen 3500 fl von dem Kaufschilling abzieht,. c) dem Frl. von Pruklach3150 fl Kapital und 157 fl Zinsen, und. d) dem im Schloss wohnenden Frl. Michilina von Vieregg mit Datum dieses Kaufbriefs eine förmliche Schuld-Obligation sub Hipoteca auf die Hofmark Oberndorfbach und Häklmühl von 3300 fl mit 4 Prozent verschreibt,. e) dem Frhr. von Haklöed gemäß der Schuldobligation von 1786 900 fl Kapital für 1 1/2-jährige Zinsen zu 3 Prozent 40 fl 30 kr und. f) demselben entsprechend der abgelegten und anerkannten Vormundschaftsrechnungen einen Rest von 3624 fl 7 kr 3 d, nachdem die 24 fl 7 kr 3 d sogleich bezahlt wurden, eine Obligation auf 3600 fl mit heutigem Datum und 4 Prozent Zinsen sowie halbjähriger Aufkündigungsfrist mit entsprechener Sicherung gibt,. g) dem Frhr. von Grießenböck mit 3 Prozent Zinsen 1000 fl Kapital, die bereits aufgekündigt sind und an den Frhr. von Haklöed zur Überbringung an den Frhr. von Grießenbeck ausbezahlt worden sind,. h) die dem Marktschreiber zu Grießbach und Baron Haklöedischen Verwalter, Franz Peter, vermög Liquidationsprotokoll vpm 10. August schuldigen 177 fl 57 kr 3 d,. i) dem Anton Grubmühler, Wirt zu Dorfbach, wegen 3 Obligationen 900 fl, für deren Zinsen ihm bisher ein Zehnter zum Genuss angewiesen war,. k) dem Ludwig Putzenberger, Färber zu Orttenburg, entsprechend der Obligation vom 22. April 1785 200 fl,. l) dem Sebastian Lößl, bürgerl. Metzger zu Orttenburg, gemäß der Obligation vom 17. Mai 1781 300 fl und. m) dem Verwalter Wildfeuer von Vilshofen vermög der Obligation vom 15. Juni 1786 400 fl zahlt,. insgesamt also 33.618 fl 5 kr 2 d, was mit Einrechnung des Leikaufs von 370 fl nur noch eine tatsächliche Zahlung von 381 fl 43 kr 2 d ausmacht. 6) Alle Untertanen und Zehntenstifter in den Hofmarken Oberndorfbach und Buch und die Besitzer der Häklmühle und anderer Grundstücke sind nach Unterzeichnung des Kaufvertrags aus ihrer Pflicht zu entlassen und der Fr. G. als Vormund zu übergeben. 7) Bei den beiden Hölzern Buechet und Gießhübl sowie bei Praitanger und anderen Realitäten sind die richtigen Marken anzuweisen. 8) Alle Urkunden, betreffend die Hofmark Oberndorfbach, die Häklmühl und die Reluitions- bzw. Restitutions-Realitäten, ebenso die Grund-, Sal-, Stift-, Dienst- und Vogtgeldbücher, Protokolle und andere diesbezügliche Dokumente sind zu übergeben. 9) Die G. von Orttenburg übernimmt von nun al alle Steuern auf diesen Gütern. 10) Die heurige Jahresstift zu Michaelis und die Getreidedienste von Martini 1794 bis Martini 1795 werden zwischen Verkäufer und Käuferin pro Anteil aufgeteilt. 11) Die Gemahlin des Verkäufers, Fr. Maria Anna Baronesse von Pongratz aus dem Komitat Neutra verzichtet unter Beistandsleistung von Emanuel von Aybling, kurf. pfalz-bayer. Brauverwalter zu Vilshofen, und unter Anweisung von Andreas Diernberger, J.U.Lic., Gerichts- und Szadz-Prokurator zu Vilshofen, auf alle Ansprüche gegenüber der G. von Orttenburg als Käuferin, da sie durch erhaltene lehnsherrliche agnatische Bewilligung auf einen Witwensitz mit jährlich 150 fl auf Unterdorfbach zufriedengestell wurde. Auch Frhr. von Häklöed namens seiner Pupillen verzichtet auf ein Einstandsrecht. 12) Da durch die Übernahme der im Einzelnen genannten Schulden und Erlag des Restes der Kaufsumme von 34.000 fl und des Leikaufs von 370 fl alles getilgt ist, quittiert der Verkäufer der Fr. Vormund die vollständige Bezahlung und begibt sich aler Rechte und Ansprüche gegen die Käuferin. S 1 und US: Ausst., S 2-9 Vormunde und Beiständer: S 1 und US: Joseph Anton Frhr. von Peckenzell mp.; S 2 und US: Christiane Louise verwittwete Gräfin zu Orttenbourg, geborne Wild- und Rheingräfin zu Salm Rheingraffenstein als Obervormünderin meines einzigen Sohnes Joseph Carl Leopold Graf zu Orttenbourg; S 3 und US: Wilhelm Adam Frhr. Hueber von Mauern, Kammerer und Regierungs Rath zu Burghausen qua Beyständer mp.; S 4 und US: Max Frhr. v. Schönprun auf Mattau, Rggrath. als Vormundschafts Beyständer; S 5 und US: Anna Frein von Pekenzell, geborene Frein von Pongratz; S 6 und US: Emmanuel Radler von Ayblingen als erbettener Beiständer mppia.; S 7 und US: Johann Nepom. Frhr. von Häcklöed als Vormund; S 8 und US: J Lict. M Laar Advo(cat) mpria. erküsener Beyständer des Titl Hr. Verkäufers; S 9 und US: J Lict. Diernberger als Rechts Anweiser der Frau Gemahlin des Titl Hr. Verkäufers.