Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Rat zu Worms verpflichtet waren, der Klara Tott (Dottin) von Augsburg und ihren Erben 100 Gulden jährlicher Gülte, mit 2.000 Gulden Hauptgeld ablösbar, zu reichen. Auf Bitten Kurfürst Philipps haben die von Worms die Gülte, die sie bislang dem edlen Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, als Klaras rechtem Erben gegeben hatten, abgekündigt und sollten dagegen von Ludwig den Verschreibungsbrief zurückempfangen. Dieser ist den von Worms bislang nicht rechtzeitig übergeben worden, "ursach die an den ligen da dannen sie uß aller hande irrung hinderniß so balde nit bracht werden nach folgen mogen". Nachdem die von Worms dem Ludwig dennoch bereits die 2.000 Gulden Hauptgeld überantwortet haben, versichert Kurfürst Philipp, dass die ursprüngliche Gültverschreibung kraftlos sein soll und sagt die von Worms solcher Gülte mitsamt ausstehender Kosten und Schäden ledig. Er verspricht weiter, dafür Sorge zu tragen, dass Ludwig oder seine Erben die Verschreibung an die von Worms aushändigen werden und die Stadt schadlos gehalten wird. Sobald die Stadt die Verschreibung innehat, soll sie diese vorliegende Urkunde an den Aussteller zurückgeben.