K 20 Finanzämter
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.03. Finanzen
Laufzeit/Datum (detailliert): 1925 - 1963
Registraturbildner: Infolge der Erzbergerschen Finanzreform 1920 wurde die Finanzhoheit der Bundesstaaten zugunsten des Reiches eingeschränkt und die gesamte Steuerhoheit ging auf das Reich über. Die Einziehung und Verwaltung der Reichssteuern erfolgte durch die neugeschaffene Reichsfinanzverwaltung. Die Finanzämter wurden als Lokalinstanzen der Reichsfinanzverwaltung zur Veranlagung und Erhebung der direkten Reichssteuern und zur Ausübung der Steueraufsicht eingerichtet und den Abteilungen I der Landesfinanzämter unterstellt. So übernahmen die Finanzämter im Bereich des Landesfinanzamtes Magdeburg 1920 die Geschäfte des Stempel- und Erbschaftssteueramtes Magdeburg in Reichs- und Landesstempelsachen; ab 1943 wurde auch die 1893 den Gemeinden überlassene Gewerbesteuererhebung im gesamten Reichsgebiet den Finanzämtern zugeteilt.
Die Finanzämter blieben nach der Befreiung vom Faschismus vorerst als selbständige Dienststellen dem Oberfinanzpräsidium unterstellt. Ihre Aufgaben erweiterten sich, da ihnen die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der Wehrmacht und der NSDAP übertragen wurden. Ab Mitte 1946 wurden die Finanzämter zur Vereinfachung der örtlichen Finanzverwaltung in die Kreisverwaltungen eingegliedert, im Frühjahr 1948 jedoch wieder herausgelöst und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt unmittelbar unterstellt, von Januar 1949 bis Januar 1950 unter der Bezeichnung Steuerämter.
Mit Einrichtung der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte 1950 die Unterstellung der Finanzämter unter die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt. Mit der Verwaltungsreform 1952 und der Bildung der Bezirke wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise und Städte, Abteilung Finanzen überführt.
Registraturbildner: Infolge der Erzbergerschen Finanzreform 1920 wurde die Finanzhoheit der Bundesstaaten zugunsten des Reiches eingeschränkt und die gesamte Steuerhoheit ging auf das Reich über. Die Einziehung und Verwaltung der Reichssteuern erfolgte durch die neugeschaffene Reichsfinanzverwaltung. Die Finanzämter wurden als Lokalinstanzen der Reichsfinanzverwaltung zur Veranlagung und Erhebung der direkten Reichssteuern und zur Ausübung der Steueraufsicht eingerichtet und den Abteilungen I der Landesfinanzämter unterstellt. So übernahmen die Finanzämter im Bereich des Landesfinanzamtes Magdeburg 1920 die Geschäfte des Stempel- und Erbschaftssteueramtes Magdeburg in Reichs- und Landesstempelsachen; ab 1943 wurde auch die 1893 den Gemeinden überlassene Gewerbesteuererhebung im gesamten Reichsgebiet den Finanzämtern zugeteilt.
Die Finanzämter blieben nach der Befreiung vom Faschismus vorerst als selbständige Dienststellen dem Oberfinanzpräsidium unterstellt. Ihre Aufgaben erweiterten sich, da ihnen die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der Wehrmacht und der NSDAP übertragen wurden. Ab Mitte 1946 wurden die Finanzämter zur Vereinfachung der örtlichen Finanzverwaltung in die Kreisverwaltungen eingegliedert, im Frühjahr 1948 jedoch wieder herausgelöst und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt unmittelbar unterstellt, von Januar 1949 bis Januar 1950 unter der Bezeichnung Steuerämter.
Mit Einrichtung der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte 1950 die Unterstellung der Finanzämter unter die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt. Mit der Verwaltungsreform 1952 und der Bildung der Bezirke wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise und Städte, Abteilung Finanzen überführt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ