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Bingen: Richter und Schöffen des Gerichts zu Bingen bekunden, daß vor Vogt Jakob v. Weilnau, dem Richter Siegfried Schenk und den Schöffen des Ger...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1501 Mai 3
Mainz, Domstift
Pergament, anh. Gerichtssiegel abgefallen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Richter und Schöffen des Gerichts zu Bingen bekunden, daß vor Vogt Jakob v. Weilnau, dem Richter Siegfried Schenk und den Schöffen des Gerichts Junker Peter v. Rüstenberg namens des Eberhard v. Heusenstamm und des Frankfurter Bürgers Hans vom Rhein als einer Partei, Johannes Engel von Butzbach, Bürger zu Mainz, namens des Thomas König, Gültschreiber, Fürsprecher des Weltl. Gerichts und Bürger zu Mainz, und seiner Ehefrau Else, als der anderen Partei, den an sie gefallenen Nachlaß des Peter Bacharach der St. Lamberti - Vikarie des Domstifts zu Mainz namentlich ihrem Inhaber mit jährlichen Gülten von 1 fl., 18 Weißpfennig und 16 Schilling Heller aufgegeben haben
Acc. 39/82 GNM 8219
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.