Ks. Leopold I. bekundet, dass vor dem kaiserlichen Kammergericht Advokat und Prokurator, Johann Marx Gießenbier, Doktor der Rechte, gebeten habe, nach dem Tod des Johann Franz Gernand Ulner von Dieburg für dessen Kinder (Franz, Hans Philipp, Franz Pleickard und Franz Friedrich) den Franz Reinhard von Bettendorf und den Johann Andreas von Hartleiten als Kuratoren für Lehenssachen einzusetzen. Nach erlangtem Dekret habe Dr. Gießenbier vor dem Kammergerichtspräsidenten Philipp Franz Eberhard Kämmer von Worms Frh. von Dalberg für die beiden Kuratoren den Eid abgelegt. Ferner sei durch ein richterliches Dekret den beiden die Kuratel zuerkannt worden.

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