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Berufungssache des Schneiders Niklas Gerding ./. das Schneideramt, vertreten durch die Gildemeister Evert Magnus und Jorgen Suderdick. Gerling ist verklagt auf Zahlung von 18 Schillingen, die er als Strafe für heimliche und verbotene Arbeit zu zahlen versprochen hat.

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Stadtarchiv Münster
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