Wolfgang Stöbrer, Bürger zu Mühldorf, und seine Ehefrau überschreiben der Priesterbruderschaft zu Mühldorf anstelle des Kaufpreises, den sie für ihr halbes Haus mit Hofstatt und Garten in der Petergasse schuldig sind, ein Ewiggeld, für welches sie sich ein Rückkaufrecht vorbehalten. S: Hans Lämpl, Verweser des Stadtgerichts Mühldorf