Körperschaftsteuer: Allgemeines
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 123
Zugang 1996/069 P 38
S 2505 A-S 2517 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A)
1939-1943 (1948-1952)
Enthält v.a.:
Frage der Körperschaftsteuerpflicht der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte in Stuttgart; Besteuerung von Genossenschaften; steuerliche Behandlung der Pensions- und Unterstützungskassen in den sudetendeutschen Gebieten, Übergangsregelung für die Körperschaftsteuer 1939 und 1940; steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen; Frage der Körperschaftsteuer der Kameradschaftsheime (Kantinen) der Motorsportschulen des NSKK, mit Liste der Motorsportschulen; Körperschaftsteuern der öffentlichen Versorgungsbetriebe; Körperschaftsteuer der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, u.a. der Molkereigenossenschaften; Körperschaftsteuer der Kartelle und Syndikate; Übernahme von Forderungen der Organisationen der polnischen Volksgruppe durch Kreditgenossenschaften; steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, 1940-1943, 1948-1952; Wortlaut des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - vom 29. Februar 1940, Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes; Anerkennung eines Wohnungsunternehmens als gemeinnützig zum Zwecke der Verschmelzung; steuerliche Behandlung der Werkluftschutzdienststellen der Reichsgruppe Industrie; Anwendung des § 12 der Ost-Steuerhilfe-Verordnung auf die genossenschaftlichen Zentralkassen; Körperschaftsteuer der Küchen- und Kantinenbetriebe in den Gemeinschaftslagern der Deutschen Arbeitsfront (DAF); Gemeinnützigkeit der Zweige des Deutschen Alpenvereins; Befreiung der Zusatzversorgungskassen für die nicht beamteten Gefolgschaftsmitglieder der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Reichsminister des Innern der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder gleichstellt, von der Körperschaftsteuer und von der Vermögensteuer; Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung bei der Körperschaftsteuer und bei der Vermögensteuer
Frage der Körperschaftsteuerpflicht der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte in Stuttgart; Besteuerung von Genossenschaften; steuerliche Behandlung der Pensions- und Unterstützungskassen in den sudetendeutschen Gebieten, Übergangsregelung für die Körperschaftsteuer 1939 und 1940; steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen; Frage der Körperschaftsteuer der Kameradschaftsheime (Kantinen) der Motorsportschulen des NSKK, mit Liste der Motorsportschulen; Körperschaftsteuern der öffentlichen Versorgungsbetriebe; Körperschaftsteuer der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, u.a. der Molkereigenossenschaften; Körperschaftsteuer der Kartelle und Syndikate; Übernahme von Forderungen der Organisationen der polnischen Volksgruppe durch Kreditgenossenschaften; steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, 1940-1943, 1948-1952; Wortlaut des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - vom 29. Februar 1940, Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes; Anerkennung eines Wohnungsunternehmens als gemeinnützig zum Zwecke der Verschmelzung; steuerliche Behandlung der Werkluftschutzdienststellen der Reichsgruppe Industrie; Anwendung des § 12 der Ost-Steuerhilfe-Verordnung auf die genossenschaftlichen Zentralkassen; Körperschaftsteuer der Küchen- und Kantinenbetriebe in den Gemeinschaftslagern der Deutschen Arbeitsfront (DAF); Gemeinnützigkeit der Zweige des Deutschen Alpenvereins; Befreiung der Zusatzversorgungskassen für die nicht beamteten Gefolgschaftsmitglieder der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Reichsminister des Innern der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder gleichstellt, von der Körperschaftsteuer und von der Vermögensteuer; Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung bei der Körperschaftsteuer und bei der Vermögensteuer
1 Bü (1,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:32 MEZ
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- Finanzämter (Tektonik)
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- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A) (Gliederung)