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Nachweis der Zehnten und deren Rückstände im Hannoverschen
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Domkapitel Minden - Akten >> 20. Zehnten >> 20.2. Zehnt im Hannoverschen
1680-1760
Enthaeltvermerke: Enthält: Zehnt im Amt Neustädt am Rübenberge und Wölpe: Zehnt zu Norddrebber (Dreve) und Stöckendrebber (Stockumdreve) 14. Nachweis der Zehnten u.a. zu Pattensen 17. Abgabepflicht der Propstei des Klosters Walsrode 21. Zehnt zu Vesbeck 35. Zehnt zu Nöpke und Börstel 43. Forderungen nach einem Nachlaß wegen Mißwachs 1728,1726 45. desgleichen wegen des Zehnten zu Dudensen im Amt Neustadt (Duensen) 1737, 1746 63. Domkapitel ./. Zinsleute Dietrich Wilhelm Ridder zu Mandelsloh und Hans Hinrich Duensen zu Lutter 1752-1755 78. Rückstände des Jürgen Thies zu Mandesloh 1757 102. Edikt über das Vorgehen bei Nachlässen aufgrund von Mißwachs und Hagelschlag 1738
Sachakte
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.